E-Mobilität Förderungen

Aktuelle Förderungen in der Übersicht.

Land Oberösterreich

Landesförderung gibt es im Moment für eine Ladeinfrastruktur für den mehrgeschossigen Wohnbau und läuft bis 30.06.2022.

Weitere Infos und Bedingungen finden Sie auf www.land-oberoesterreich.gv.at.​​​​​​​

 

Bund Österreich

E-Mobilitätsoffensive 2022. Weitere Informationen und Details zur Anmeldung finden Sie hier: E-Mobilitätsoffensive 2022​​​​​​​​​​​​​​

Für Kommunen / ​​​​​​​Gewerbebetriebe

  • Alle Elektroautos vorsteuerabzugsberechtigt
  • Vollständige Befreiung vom Sachbezug für Dienstnehmer

Nähere Infos finden Sie unter: www.umweltfoerderung.at.​​​​​​​

Stadt Wels / Gemeinden

Die Stadt Wels fördert nachhaltige Mobilität mit:

  • Parkausweis für gratis Parken in Kurzparkzonen

Weitere Infos und Bedingungen finden Sie auf www.wels.at.​​​​​​​

Fragen Sie auch in Ihrer Gemeinde nach individuellen Förderungen.

Für öffentliche Ladestationen

Als Gemeinde mit öffentlichen Parkflächen oder als Wohnbauträger bzw. Firma
wollen Sie für Ihre Besucher und Bürger allgemein zugängliche Lademöglichkeiten
zur Verfügung stellen.

Was wird gefördert?

Umweltrelevante Investitionskosten sind in diesem Zusammenhang

  • Ladestelle
  • Installationskosten (Material und Montagekosten für bspw. Elektriker und Grabungsarbeiten), die die Ladestelle unmittelbar betreffen
  • Kosten der baulichen Basisinfrastruktur
  • Planungskosten (bis max. 10 % der förderfähigen Investitionskosten)

Mehr Infos hier im Folder​​​​​​​​​​​​​​

 

 

Für nicht-öffentliche / betriebliche Ladestationen

Unternehmen, die Ladetätigkeiten für ihren eigenen Fuhrpark von Elektrofahrzeugen ideal organisieren möchten, die ihren Kunden und Gästen genauso wie ihren Mitarbeiten auf dem Firmengelände Lademöglichkeiten anbieten möchten, haben folgende Förderungsoptionen:

Was wird gefördert?

Umweltrelevante Investitionskosten sind in diesem Zusammenhang

  • Ladestelle
  • Installationskosten (Material und Montagekosten für bspw. Elektriker und Grabungsarbeiten), die die Ladestelle unmittelbar betreffen
  • Kosten der baulichen Basisinfrastruktur
  • Planungskosten (bis max. 10 % der förderfähigen Investitionskosten)

Mehr Infos hier im Folder​​​​​​​

Für Multimodale Mobilitätsknoten

Ein Multimodaler Mobilitätsknoten (MMK) ist ein Platz oder Bereich im öffentlich zugänglichen Raum an dem mehrere Verkehrsmittel miteinander verknüpft werden. Den Ausgangspunkt eines Multimodalen Mobilitätsknotens bildet eine bestehende oder neu errichtete Haltestelle des öffentlichen Verkehrs in deren unmittelbarer Nähe zusätzliche emissionsfreie Mobilitätsdienstleistungen errichtet werden.

Was wird gefördert?

Förderfähig ist die Errichtung eines Multimodalen Mobilitätsknoten mit max. 50.000 Euro pro Mobilitätsknoten. Gefördert werden investive Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur.

Voraussetzungen

Als Fördervoraussetzung müssen mindestens drei dieser vier Elemente integriert werden:

  • Emissionsfreies Taxiangebot (z.B. emissionsfreier Taxistandplatz in MMK integriert)
  • Emissionsfreies, stationsgebundenes Carsharing
  • Öffentlich zugängliche Ladepunkte gemäß BGBl. I Nr. 38/2018 idgF
  • Leihrad und /oder Fahrradabstellplätze

Mehr Infos hier im Folder​​​​​​​